Landschaftspflege

Arbeitsbereiche

Natura 2000Natura 2000

Natura 2000 ist ein EU-weites Schutzgebietssystem, bestehend aus den EU-Vogelschutzgebieten und den FFH-Gebieten (Flora, Fauna, Habitat). Durch dieses Schutzgebietssystem sollen die Vernetzung, die Erhaltung sowie die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Europa gesichert werden. Eine wesentliche Grundlage für die konkrete Sicherung der Natura 2000-Gebiete sind die Managementpläne (MaP), die in Baden-Württemberg bis 2020 für alle Natura 2000-Gebiete vorliegen sollen.
Der Kommunale Landschaftspflegeverband Main-Tauber e.V. ist in den Fachbeiräten zur Umsetzung der Managementpläne vertreten und bringt seine Erfahrungen bei der Ziel- und Maßnahmenplanung der MaPs ein. Ebenso ist er Koordinator bei der Umsetzung der im MaP empfohlenen Pflegemaßnahmen.

 

 

 

BeweidungsvertragVorbereitung von Landschaftspflegeverträgen

Die Landschaftspflegerichtlinie fördert eine nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen. Förderfähig ist die extensive Bewirtschaftung auf Flächen, die in einer festgelegten Naturschutzgebietskulisse liegen. Hierzu zählen beispielsweise Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale oder gesetzlich geschützte Biotope. Die Förderung findet über Verträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren statt. Der KLPV übernimmt hierbei die Aufgabe der Beratung sowie die Auswahl der vorrangig zu fördernden Flächen, deren Abgrenzung und die Festlegung der naturschutzfachlich sinnvollen Maßnahmen.

 

 

 

 

ZahnflügelbläulingArten- und Biotopschutzprogramm

Das in § 39 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG) verankerte Arten- und Biotopschutzprogramm ist ein Instrumentarium des Landes zum Schutz und Erhalt stark bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen. Durch Artenschutzmaßnahmen sollen vom Aussterben bedrohte und hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie Arten, für die das Land eine besondere Verantwortung hat, geschützt und gefördert werden. Hierbei ist der KLPV durch Abschluss von Extensivierungs- und Pflegeverträgen sowie spezieller Pflege der Standorte beteiligt.

 

 

 

 

ÖffentlichkeitsarbeitÖffentlichkeitsarbeit

Durch Öffentlichkeitsarbeit, wie Führungen durch Schutzgebiete, Informationsveranstaltungen über geplante Pflegemaßnahmen oder Aktionen mit Schulklassen, möchte der KLPV die Bevölkerung für die Belange des Arten- und Biotopschutzes begeistern und somit zur Akzeptanz der Landschaftspflegemaßnahmen in der Region beitragen.

 

 

 

 

 

Landschaftspflegemaßnahmen

Jährlich werden Pflegemaßnahmen über den Teil B der LPR in eigener Trägerschaft und als sogenannte Direkt-Maßnahmen in Naturschutzgebieten in Trägerschaft des Regierungspräsidiums Stuttgart durchgeführt. Diese Maßnahmen werden jährlich geplant und mit den Gemeinden abgesprochen. Finanziert werden die B-Maßnahmen des KLPV mit 70 Prozent Landesmitteln, 6 Prozent übernimmt der Landkreis und 24 Prozent die Städte und Gemeinden für Maßnahmen auf ihren Gemarkungen. Der KLPV beantragt für die Maßnahmen die Fördermittel, gibt die Maßnahmen in das Landschaftspflegeinformationssystem (LaIS) ein, vergibt die Aufträge und betreut die Durchführung. Nach Abnahme der Maßnahmen und Erstellung der Verwendungsnachweise erhält der KLPV die beantragten Zuschüsse des Landes und begleicht die Rechnungen. Die Direkt-Maßnahmen werden zu 100 Prozent durch das Land finanziert. Die Auszahlung erfolgt direkt über das LaIS und wird vom RP Stuttgart freigegeben. Die Umsetzung und Abnahme dieser Maßnahmen erfolgt durch den KLPV.

 

 

Erstpflege mit ForstmulcherErstpflege

Auf einigen Grenzertragsstandorten im Landkreis wurde die extensive Nutzung teilweise schon vor Jahrzehnten aufgegeben, wodurch sich dort flächendeckende Verbuschungen entwickelt haben. Darunter hat die Wertigkeit vieler Biotope stark gelitten und ein drastischer Artenrückgang war zu verzeichnen. Aus diesem Grund führt der KLPV jedes Jahr sogenannte Erstpflegemaßnahmen durch, bei denen die Sukzession durch eine Entbuschung der Flächen zurückgedrängt wird. Vorwiegend erfolgt die Erstpflege auf Flächen, für die der KLPV bereits eine Folgenutzung in Form einer extensiven Mahd oder Beweidung organisieren konnte.

 

 

 

Nachpflege mit Schlepper und MulcherOffenhaltung durch Landschaftspflege

Die oftmals steilen und schwer zu bewirtschaftenden Flächen des Main-Tauber-Kreises unterliegen der Gefahr der Nutzungsaufgabe und Verbuschung. Da dies zum Artenverlust beitragen würde, ist es eine wichtige Aufgabe des KLPV, die Flächen offen zu halten. Möglich ist dies durch maschinelle Pflege oder Nutzung der Flächen in Form von Mahd oder Beweidung.

 

 

 

 

 

TrockenmauerbauTrockenmauerbau

Trockenmauern sind Mauern aus Natursteinen, die ohne Verwendung von Mörtel erbaut wurden. Jedes Jahr werden im Main-Tauber-Kreis durch den KLPV etwa 190 m² Trockenmauer saniert. Es gibt in den Pflegegruppen nur wenige Spezialisten, die dieses alte Handwerk noch beherrschen und den nötigen Blick für die richtigen Steine an der richtigen Stelle haben. Aus diesem Grund führt die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) Heidelberg jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem KLPV einen Trockenmauerbaukurs durch. Nach einem einführenden Theorieteil lernen die Teilnehmer in eindrucksvoller Umgebung des Satzenbergs in Reicholzheim die wesentlichen Punkte des Trockenmauerbaus in der Praxis kennen.

 

 

 

HeckenpflegeHeckenpflege

Um die wertvolle Habitatstruktur der Hecken zu erhalten, müssen diese nach etwa 15 bis 20 Jahren auf den Stock gesetzt, also verjüngt werden. Diese Maßnahmen werden vom KLPV organisiert und mit ehrenamtlichen Helfern oder dem Maschinenring durchgeführt.

 

 

 

 

 

FeuchtgebietspflegeFeuchtgebietspflege

Auch die Feuchtbiotoppflege trägt dazu bei, die Artenvielfalt zu erhalten. So werden Schilf- oder Seggenbestände gemäht, Kopfweiden geschnitten oder beschattende Gehölzbestände an Tümpeln und Weihern aufgelichtet, um die Gewässer als Habitat für Amphibien zu erhalten.

 

 

 

 

 

NeophytenbekämpfungBekämpfung invasiver Neophyten

Neophyten sind Pflanzenarten, die in einem bestimmten Gebiet nicht einheimisch und erst nach 1492 eingewandert sind und sich ausgebreitet haben. Als invasive Neophyten werden im Naturschutz gebietsfremde Pflanzenarten bezeichnet, die aufgrund ihres massenhaften Vorkommens unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. Aus diesem Grund ist der KLPV mit seinen Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von zum Beispiel dem Orientalischen Zackenschötchen (Bunias orientalis) oder der Kanadischen Goldrute (Solidago canadensis) in Naturschutzgebieten aktiv.

 

 

 

 

 

 

Förderung: LPR und FAKT

Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Naturschutz ist ein zentrales Thema der Landespolitik. Ziel der Landschaftspflegerichtlinie ist die Sicherung und die Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes. Die Bewirtschaftung soll die Biodiversität sowie die Kulturlandschaft erhalten. Aus diesem Grund sind an die Förderung einige Auflagen für die Bewirtschaftung gebunden.

Gefördert werden können:

  • Landwirte
  • Verbände und Vereine
  • Personen des Privatrechts
  • Kommunen

Förderfähig sind Flächen, die entweder ein nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) gesetzlich geschützter Biotoptyp sind oder in einem Schutzgebiet liegen. Maßgebend für die Förderung sind außerdem die naturschutzfachliche Eignung und das Entwicklungspotential.

Nach den Fördermöglichkeiten gliedert sich die LPR in

Teil A: Vertragsnaturschutz

Förderung der extensiven Bewirtschaftung und Pflege von Flächen im Rahmen freiwilliger Fünf-Jahres-Verträge überwiegend mit Landwirten. Der Vertragsnaturschutz umfasst Agrarumweltmaßnahmen, deren Auszahlung über den Gemeinsamen Antrag (GA) erfolgt. Ein Wechsel aus dem landwirtschaftlichen Förderprogramm FAKT ist trotz 5-jähriger Verpflichtung auch während der laufenden Förderperiode möglich. Betriebsprämien und Ausgleichszahlungen bleiben unverändert erhalten.  

Teil B: Arten- und Biotopschutz

Förderung der Anlage, Gestaltung und Pflege von Biotopen sowie Artenschutzmaßnahmen.

Teil C: Grunderwerb zur Biotopentwicklung/ Entschädigung

Förderung des Ankaufs von Grundstücken im Rahmen einer Biotopentwicklungsmaßnahme für Naturschutz, Landschaftspflege und Landeskultur z. B. durch Naturschutzvereine, Kommunen und Privatpersonen.

Teil D: Investitionen

Förderung von Investitionen – auch in landwirtschaftlichen Betrieben – für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie zur Erhaltung des natürlichen Erbes und der Kulturlandschaft. Hierzu gehören auch Ausstellungen, Lehrpfade und Besucherinformation zur Sensibilisierung für den Naturschutz und die Landschaftspflege.

Teil E: Dienstleistungen

Förderung von Dienstleistungen wie z.B. die Förderung von Landschaftserhaltungsverbänden oder die Erstellung von Natura 2000-Managementplänen.

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FAKT

Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ist das Nachfolgeprogramm von MEKA III. Das Ziel von FAKT ist der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung. Gefördert werden können hierbei landwirtschaftliche Unternehmen. Für die flächenbezogenen Maßnahmen beträgt die Verpflichtungsdauer mindestens 5 Jahre. Fakt fördert neben verschiedenen landwirtschaftlichen Maßnahmen, die nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden können, auch naturschutzrelevante Maßnahmen wie die extensive Nutzung von Grünland innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten oder die Bewirtschaftung von besonders geschützten Biotopen.

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